Ausstellungsbestimmungen zur 5. Revierschau vom 10. – 11.01.2015
in den Westfalenhallen zu Dortmund
Ausrichter RTZV „ROTE ERDE“
Die
Revierschau ist eine offene Rassetaubenausstellung, jeder Züchter/Jungzüchter
kann mit seinen Tieren teilnehmen.
Maßgebend sind die
AAB des BDRG, soweit diese nicht durch Sonderbestimmungen der AL ergänzt
werden. Bei Nichtbeachtung und unrichtiger Ausfüllung der Meldeunterlagen
übernimmt die AL keinerlei Haftung. Meldeschluss ist am 08.12.2014
Die Ausstellung umfasst folgende Abteilungen:
Abt.1
Einzeltiere Euro 9,00 |
Abt.2 Volieren Euro 30,00* |
Abt. 3 Verkaufsbörse Euro 5,00 |
*Volieren nur in Absprache mit der
Ausstellungsleitung.
Meldungen bitte an: Marc Brinkwirth,
Zwischen den Hölzern 9, 59514 Welver, Tel.: 02384/54324
Zugelassen sind Rassetauben mit
geschlossenem, anerkanntem Fußring.
Ein offizieller Taubenverkauf ist in der
extra dafür angegliederten Taubenbörse mit Einzelkäfigen – sofortige Mitnahme
ist möglich; Gebühr je Taube Euro 5,00. Diese Tauben müssen auch bis zum
Meldeschluss bei der Al. Schriftlich auf dem Meldebogen unter Abt. 3 mit Angabe
von Rasse und Farbenschlag angemeldet sein. Sie werden nicht bewertet. Die
Tiere erscheinen auch im Katalog.
Die Revierschau bietet durch einen großen
internationalen Besuch im Rahmen der Brieftaubenmesse eine Riesenchance zum
Taubenverkauf und –erwerb. Nutzen auch Sie diese Möglichkeit !!!
Zuchtgemeinschaften
müssen die LV-Genehmigung in Kopie der Meldung beifügen.
Bitte tragen sie
ihre Züchternummer der Tierseuchenkasse im dafür vorgesehenen Feld auf dem
Meldebogen ein! Zusammen mit der Meldung ist das Standgeld, einschließlich
sämtlicher Nebenkosten, die mit Eingang des Meldebogens fällig werden, zu
entrichten. Meldungen, für die das Stangeld und die Nebenkosten bis
Meldeschluss nicht eingegangen sind, können von der AL zurückgewiesen werden.
Zahlungen sind zu richten an:
Städtische Spk Kamen, RTZV Rote Erde e.V. ,
Sitz Unna, IBAN: DE09 4435 0060 0005 0516 10
BIC: WELADED1UNN,
Kassierer
Walter Brune, Revierschau 2015
Dortmund,
oder durch Verrechnungsscheck. Die AL bittet
alle Aussteller beim Ausfüllen des Meldebogens die Bankverbindung anzugeben.
Die Überweisung evtl.
Preis-/Tierverkaufsgelder kann dadurch
schneller und kostensparender erfolgen. Die Zusendung von Sachpreisen erfolgt
zu Lasten und auf Gefahr des Erringers.
Nutzen Sie deshalb die
Ausstellungsöffnungszeiten zur Entgegennahme Ihrer errungenen Preise.
Zur besonderen
Beachtung: Es wird nur noch ein Meldebogen benötigt.
Jeder Aussteller bekommt einen PC-geschriebenen B-Bogen mit allen
erforderlichen Unterlagen zurück. Bitte prüfen Sie dann diesen B-Bogen noch
einmal auf seine Richtigkeit und Übereinstimmung mit Ihrer Meldung. Der B-Bogen
gilt als alleiniger Ausweis gegenüber der Ausstellungsleitung. Wer seinen B-Bogen
nicht bis zum 02.01.2015 zurückerhalten hat, sollte sich sofort mit der AL in
Verbindung setzen. Die Zweitschrift der Ringkarte bitte bis zum Aussetzen
behalten, das Original ist beim Einliefern der Tauben der AL zu übergeben. Für
Tauben oder Transportbehälter, die durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene
Ereignisse verloren gehen, oder für Tauben, die auf dem Transport oder während
der Schau verenden, lehnt die AL jegliche Entschädigung ab. Sollten Verluste
von Tieren durch Verschulden der AL entstehen, so wird nach AAB II, 5.
vergütet.
Während der Schau
dürfen die Tauben nicht aus den Käfigen genommen oder über Gebühr belästigt
werden. Die Versorgung der Tauben ist nur dem dafür zuständigen Personal
gestattet. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Wenn
zur Feststellung der Ringnummer ein angekauftes Tier aus dem Käfig genommen
werden soll, darf dies nur unter Vorlage der Kaufquittung und unter Anwesenheit
einer von der AL beauftragten Person erfolgen.
Veterinärgesetzliche
Bestimmungen: Aus Sperrgebieten, in denen
Newcastle-Krankheit, Geflügelpest oder Maul- und Klauenseuche herrscht, dürfen
keine Tauben der Schau zugeführt werden; auch keine Tiere aus Beständen, in
denen eine auf Tauben übertragbare Krankheit herrscht. Die Tauben dürfen nur
zur Ausstellung gebracht werden, wenn sie aus Beständen stammen, in denen alle
Tauben gegen Paramyxovirose schutzgeimpft wurden.
Die Schutzimpfung muss mindestens 3 Wochen vor dem Verbringen zur Ausstellung
erfolgt sein und darf nicht länger als 4 Monate zurückliegen! Die
Impfbescheinigung ist bei der Einlieferung vorzulegen!
Der Tierverkauf ist nur während der
offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Vom eingetragenen
Verkaufspreis (der Tiere aus Abt.1) erhält die AL 15% Bearbeitungsgebühr. Die
AL ist nur Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Tierrückkäufe sind nur
schriftlich und nur dann gültig, wenn bis zum Einsetztag die Bearbeitungsgebühr
von 15% im AL-Büro vorliegt. Andernfalls nur im Rahmen des allgemeinen
Tierverkaufs. Die angegebenen Verkaufspreise im Katalog sind ohne Gewähr!
Bei Druckfehlern
und anderen Unstimmigkeiten ist der Original-Meldebogen die rechtliche
Grundlage. Ein bereits abgeschlossener Kaufvertrag kann bei Irrtümern der AL
durch diese rückgängig gemacht werden.
Preise:
Jeder Preisrichter mit vollem Bewertungsauftrag erhält zur Vergabe 1 Rote
Erde-Ehrenband und 1 Revierband zzgl. der gestifteten Preise sowie der Preise
lt. AAB ( E = 10,00 Euro;
Z = 5,00 Euro). Zucht- und Leistungspreise werden nach
AAB vergeben.
Das Rote Erde-Band
und das Revierband werden vom RTZV Rote Erde gestiftet.
Revierschau-Meister:
Revierschau-Meister kann jeder Züchter
werden, der mit 5 Tieren einer Rasse mit mindestens zwei Farbenschlägen mit
Jung- und Alttieren, beiderlei Geschlechts an der Schau teilnimmt. In die
Berechnung kommen die 5 besten Tiere eines Züchters (eigene Zucht).
Vorraussetzung ist, dass mindestens 3 Aussteller 15 Tiere in dieser Rasse
zeigen. Sollte diese Vorraussetzung nicht erfüllt werden, so werden in der
Reihenfolge der Katalogisierung Rassen zusammengefasst bis diese Bedingungen
erfüllt sind. Die Mindestpunktzahl sind 475 Punkte.
Revierschau Meisterschaft für Sondervereine und
Ortsvereine:
Teilnehmen
können alle Sondervereine, die eine SS angemeldet haben und
Rassetaubenzuchtvereine, die Mitglied im VDT sind. In die Wertung kommen die 5
besten Tiere (einer Rasse) von 3 Züchtern die für den SV oder OV starten
(Eintragung auf Meldebogen). Diese Aussteller müssen vorher auf dem Meldebogen
angegeben haben für welchen Verein sie gerechnet werden möchten. Jeder Züchter
darf nur für einen Verein starten.
Der Verein m. d. höchsten Punktzahl erhält 250 Euro
für die Vereinskasse!
Revierschau-Champion:
Aus den einzelnen Rassegruppen werden
von einem unabhängigen Gremium Revierschau-Champion ausgewählt. Voraussetzung
ist, das diese Gruppen 500 Tauben übersteigen. Kleinere Rassegruppen werden
zusammengelegt, bis sie die 500 Tauben überschreiten. In die Auswahl kommen die
Tauben die mit der Note v97 EB bewertetet sind.
Best in Show:
Aus den Championtieren wird dann der
Best in Show ermittelt.
Reklamationen wegen fehlender oder falscher
Tiere sind bis zum 11.01.2015, 16.00 Uhr, schriftlich
der AL. zu melden.
Letzter Termin für sonstige Reklamationen ist
der 25.01.2015 schriftlich bei Marc Brinkwirth, Zwischen den Hölzern 9, 59514
Welver. Gerichtsstand ist Unna.
Wichtige Termine:
Einliefern
der Tauben: Donnerstag 08.01.2015, 12.00 – 21.00 Uhr
Bewertung
der Tauben: Freitag 09.01.2015 ab ca. 7.30 Uhr
Besuchszeiten: Samstag: 10.01.2015,
08.30 – 17.30 Uhr
Sonntag: 11.01.2015,
08.30 – 14.30 Uhr
Tierausgabe: Sonntag: 11.01.2015,
ab 14.30 Uhr
gez.
Marc Brinkwirth, Ausstellungsleiter Welver im September 2014